Gemäss eines Entscheids des EuGH sind ein Teil der bezahlten Mautgebühren rückforderbar.
Dies weil die Mautsätze falsch berechnet wurden. Alles wichtige hierzu findet ihr hier:
Hier schonmal was es ungefähr braucht:
- Firmendaten
- Abrechnungszeitraum
- Toll collect Benutzer Nr.
- rechtsgültige Unterschrift
- Schreiben per Post an:
Bundesamt für Güterverkehr
Referat 45
Werderstraße 34
50672 Köln
Deutschland
- oder per Fax an: 0221-5776-1777
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