Tuesday, December 01, 2020

Rückforderung überhöhter Mautgebühren in Deutschland


Gemäss eines Entscheids des EuGH sind ein Teil der bezahlten Mautgebühren rückforderbar.

Dies weil die Mautsätze falsch berechnet wurden. Alles wichtige hierzu findet ihr hier:

https://trans.info/de/eugh-deutsche-lkw-maut-zu-hoch-erstattungsansprueche-rechtzeitig-geltend-machen-210631

Hier schonmal was es ungefähr braucht:


- Firmendaten

- Abrechnungszeitraum

- Toll collect Benutzer Nr.

- rechtsgültige Unterschrift

- Schreiben per Post an:

Bundesamt für Güterverkehr

Referat 45

Werderstraße 34
50672 Köln
Deutschland

- oder per Fax an: 0221-5776-1777