Die Mehrwertssteuer erhöht sich am 1.1.2024 auf 8.1%
Bisher waren es 7.7%
Für alle die sich fragen ,wieso ihr Passwort nicht angenommen wird obwohl sie die richtigen Tasten
drücken: Schauen sie bitte nach ob die Taste CapsLock aktiviert ist. Das sieht man rechts oben bei der Tastatur, wenn das das grüne Lämpchen bei CapsLock leuchtet... dann werden alle Buchstaben gross geschrieben und das Passwort stimmt so natürlich nicht.
Also: CapsLock drücken, dann geht das grüne Lämpchen aus, dann Passwort wieder eingeben.
Falls es daran lag, sollte es jetzt funktionieren.
Das gilt natürlich auch für andere Logins, muss nicht das E-Banking sein.
LG
Kowalski
Google Chrome • Klicken Sie auf das „Einstellungen“-Symbol oben rechts auf dem Bildschirm (die drei Punkte) • Klicken Sie auf „Einstellungen“ • Wählen Sie unter „Datenschutz und Sicherheit“ die Option „Site-Einstellungen“. • Gehen Sie nach unten und wählen Sie „Zusätzliche Inhaltseinstellungen“. • Klicken Sie auf „Unsichere Inhalte“ • Klicken Sie rechts neben der Liste „Zulassen“ auf „Hinzufügen“. • Geben Sie „https://rup.satellic.be“ ein und klicken Sie auf „Hinzufügen“. |
Mozilla Firefox • Klicken Sie auf das „Einstellungen“-Symbol oben rechts auf dem Bildschirm (die drei Zeilen) • Klicken Sie auf „Optionen“ • Gehen Sie zu „Datenschutz & Sicherheit“ • Scrollen Sie nach unten zu „Sicherheit“ • Deaktivieren Sie „Gefährliche und betrügerische Inhalte blockieren“ |
Microsoft Edge • Klicken Sie auf das „Einstellungen“-Symbol oben rechts auf dem Bildschirm (drei Punkte) • Klicken Sie auf „Einstellungen“ • Klicken Sie auf „Cookies und Site-Berechtigungen“. • Klicken Sie auf „Unsichere Inhalte“ • Klicken Sie rechts neben der Liste „Zulassen“ auf „Hinzufügen“. • Geben Sie „https://rup.satellic.be“ ein und klicken Sie auf „Hinzufügen“. |
Über den gewohnten Dialog ist es momentan nicht möglich die Fonic Verbindungsnachweise bzw. die Umsatzsteuerbelege abzuspeichern.
Workaround: Statt auf Speichern auf Ausdrucken gehen und dann dort bei Ziel statt einen Durcker auswählen als PDF speichern auswählen.
Gemäss eines Entscheids des EuGH sind ein Teil der bezahlten Mautgebühren rückforderbar.
Dies weil die Mautsätze falsch berechnet wurden. Alles wichtige hierzu findet ihr hier:
Hier schonmal was es ungefähr braucht:
- Firmendaten
- Abrechnungszeitraum
- Toll collect Benutzer Nr.
- rechtsgültige Unterschrift
- Schreiben per Post an:
Bundesamt für Güterverkehr
Referat 45
Werderstraße 34
50672 Köln
Deutschland
- oder per Fax an: 0221-5776-1777